Notar

Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Notars Dr. Johannes Peters in Mühlhausen/Thüringen.

Dr. Johannes Peters absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena. Nach dem Erreichen eines Prädikatsexamens in der ersten Staatsprüfung im Jahr 2009 wurde Dr. Peters wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Jerouschek an der FSU Jena. Im Jahr 2014 wurde er an der FSU Jena zum Doktor jur. promoviert. Anschließend absolvierte Dr. Peters seinen juristischen Vorbereitsungsdienst am Landgericht Erfurt mit Stationen am Amtsgericht Weimar, beim Thüringer Landesverwaltungsamt, der Staatsanwaltschaft Erfurt und bei Herrn Rechtsanwalt Hannes Krug (Hanke & Matzki Rechtsanwälte). Nach dem Erreichen eines Prädikatsexamens in der zweiten Staatsprüfung im Jahr 2014 wurde Dr. Peters durch den Thüringer Justizminister mit Wirkung zum 01.02.2015 zum Notarassessor in Thüringen ernannt. Den drei Jahre dauernden notariellen Anwärterdienst absolvierte Dr. Peters mit Stationen in Jena (Notare Dr. Thomas Weikart und Henning Leibe), in Erfurt (Notar Dr. Thomas Renner) und in Weimar (Notare Dr. Eckhard Froeb und Prof. Dr. Stefan Hügel). Nach einer sechsmonatigen Tätigkeit als Notariatsverwalter der Stelle des Notars Rüdiger Thorwirth in Mühlhausen/Thüringen wurde Dr. Peters durch den Thüringer Justizminister mit Wirkung zum 15.01.2018 zum Notar mit dem Amtssitz in Mühlhausen/Thüringen ernannt. Notar Dr. Peters verwahrt die Akten der Notare Rüdiger Thorwirth, Bruno Ohnesorge und Karl-Heinz Grebing.

Wir freuen uns über Ihren Besuch und wünschen Ihnen einen kurzweiligen und informativen Aufenthalt auf der Internetseite.

Fachgebiete

Wir betreuen Sie in unter anderem in folgenden Bereichen:

Immobilien: Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke, vermessene und unvermessene Teilflächen, Erbbaurechte, Wohnungs- und Teileigentum, Teilungserklärung, Bauträgervertrag, Schenkung oder Überlassung (vorweggenommene Erbfolge), Grundschuldbestellung, Bestellung von Dienstbarkeiten, etc.

Erbschaft und Vorsorge: Testament und Erbvertrag, Vermächtnisse, Pflichteilsverzichtvertrag, Erbscheinsanträge, Erbauseinandersetzungen, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Ehe und Familie: Ehevertrag (z. B. Ausschluss Zugewinn im Scheidungsfall, Gütertrennung, Ausschluss Versorgungsausgleich), Adoption, Scheidungsvereinbarung und Pflichtteilsverzichte sowie Unternehmensnachfolge

Gesellschaftsrecht: Gründung oder Umgestaltung von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, GmbH & Co. KG) Gesellschaftsanteilskaufverträge, Registeranmeldung, Umstrukturierungen insbesondere Umwandlungen (z. B. Einzelunternehmen in GmbH, Verschmelzung, Ausgliederung), grenzüberschreitende Verschmelzung (cross border merger), Verpfändung von Geschäftsanteilen, Treuhandverträge, Unternehmensnachfolge und Vereinsrecht

Internationaler Rechtsverkehr: Errichtung von Urkunden mit ausländischen Beteiligten oder für den internationalen Rechtsverkehr, z. B. Eheverträge mit Auslandsbezug und Beglaubigungen

Beglaubigungen: Unterschriftsbeglaubigungen, Beglaubigung von Dokumenten

Aktuelles

Barzahlungsverbot beim Immobilienkauf

Ab dem 1. April 2023 sind Barzahlungen beim Immobilienkauf verboten. Die Beteiligten müssen gegenüberdem Notarbüro nachweisen, dass der Kaufpreisunbar bezahlt wurde, etwa durch Vorlage eines Kontoauszugs.Ohne einen Nachweis kommt es zu Verzögerungenbei der Eigentumsumschreibung. Verstößegegen das Barzahlungsverbot oder die Nachweispflichtmüssen gemeldet werden.Gemäß § 16a des Geldwäschegesetzes (GwG) darf beimKauf einer Immobilie der Kaufpreis nicht mit …

Ab 01.01.2023 nur noch notarielle Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus gültig

Am 01.01.2023 trat eine umfangreiche Änderung des Betreuungs- und Vormundschaftsrecht in kraft. Dieses bringt auch einige Änderungen im Hinblick auf Vorsorgevollmachten sowie ein Notvertretungsrecht für Ehegatten mit sich. Diese betrifft vor allem die Form bei Vorsorgevollmachten, die über den Tod des Vollmachtgebers hinaus Wirksamkeit besitzen sollen. Julia Lindner, Notarassessorin an der Landesnotarkammer Bayern führt hierzu …

Kosten sparen mit Vorsorgevollmacht

Die rechtzeitige Errichtung einer Vorsorgevollmacht kann im Falle der Betreuungsbedürftigkeit helfen hohe jährliche Kosten zu vermeiden. Die Gebühren für ein Betreuungsverfahren betragen bei einem Vermögen von 25.000 EUR mindestens 200 EUR jährlich. Für jede weitere 5.000 EUR Vermögen mehr, kommen weiteren 10 EUR jährlich hinzu. Dagegen wird für die Errichtung einer notariellen Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung …

Kontakt

Notariat Dr. Johannes Peters

Thomas-Müntzer-Straße 48
99974 Mühlhausen/Thüringen

Telefon: 03601 44 24 35
Telefax: 03601 44 24 36

Email: kontakt@notar-peters.de

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8:00 – 12:30 und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 15:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Dienstag und Donnerstag: 9:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr

Außerhalb unserer Telefonzeiten können Sie uns auch per Email unter kontakt@notar-peters.de erreichen.